Die Kosten, die Sie für die Beauftragung eines Rechtsanwalts aufwenden müssen, hängen von verschiedenen Faktoren ab, die ich Ihnen hier gern näher erläutern möchte:
Unterschieden wird nach Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder gesonderte Vergütungsvereinbarung
Grundsätzlich richten sich die Kosten meiner Dienstleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach können Festgebühren oder Rahmengebühren anfallen. Die Gebührenhöhe kann sich aber auch nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten und dessen konkreten Auftrag richten. Im Regelfall wird ein Gegenstandswert ermittelt. Wenn dieser nicht ermittelt werden kann, dann finden andere Regelungen des RVG Anwendung.
Rechtsgebiete
Im zivilrechtlichen Bereich gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die gesamten Kosten zu tragen hat. Wird dagegen ein Vergleich geschlossen, findet in der Regel auch eine Verteilung der Kosten statt, entweder nach Quoten oder in anderer Form.
Eine Besonderheit gilt im Arbeitsrecht: Hier hat der Gesetzgeber geregelt, dass jede Partei bis zum Abschluss des Verfahrens in der 1. Instanz die ihr entstandenen Kosten selbst trägt. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Rechtsstreit endet, also wer gewinnt oder verliert. Erst ab der 2. Instanz werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits nach dem Verhältnis des Obsiegens oder des Verlierens in Quoten aufgeteilt.
Rechtsschutzversicherung, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich gern für Sie ohne zusätzliche Kosten die Anfrage, ob in Ihrem konkreten Fall die Kosten von dieser übernommen werden. Bringen Sie also bitte zu einem Termin Ihre Rechtsschutzpolice mit.
Sollten Bedenken bestehen, ob Sie sich die Kosten für einen Anwalt oder/und für das Gericht leisten können, bin ich gern bereit, zu prüfen, ob Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) zusteht. Wenn dies so sein sollte, erhalten Sie von mir die benötigten Informationen und Unterlagen gratis. Um alles Weitere werde ich mich dann kümmern.
Aber auch für den Fall einer bloßen Beratung kann es sein, dass Ihnen die Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dann gibt es den Weg, einen Berechtigungsschein zu beantragen und Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hierbei erhalten Sie von mir Unterstützung.
Es gibt also keinen Grund, aus Angst vor den Kosten, den Weg zu Ihrem Anwalt des Vertrauens nicht zu gehen. Denn oft genug ist es so, dass Ihnen ohne anwaltliche Hilfe noch mehr Kosten entstehen oder Sie in einen Teufelskreis geraten, aus dem Sie nicht mehr allein herauskommen.
Übrigens: Ihre Fragen nach entstehenden Kosten beantworte ich Ihnen gratis!